Therapeutin für Dialektisch Behaviorale Therapie (DBT)
Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT)
NLP-Master (DVNLP)
Abrechnung
Es wird darum gebeten, bei allen Terminen Ihre Versichertenkarte mit sich zu führen.
In dieser Praxis liegt eine Zulassung für Verhaltenstherapie (Einzeltherapie und Gruppentherapie) zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen vor (Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein).
Ersttermine zur Befunderhebung, Diagnostik, Beratung und ggf. Vorbereitung eines Antrags auf Psychotherapie können im Rahmen der üblichen Abrechnungsziffern mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden.
Eine Psychotherapie muss - auf Antrag von Patient(in) und Therapeutin – durch die zuständige gesetzliche oder private Krankenversicherung bzw. durch den zuständigen Kostenträger bewilligt werden.
Nach Bewilligung einer Psychotherapie erfolgt die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen direkt mit der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung bzw. mit dem zuständigen Kostenträger der Behandlung des Patienten oder der Patientin – ausgenommen Privatversicherte und Selbstzahler.
Bei Privatversicherten oder bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechung aller Leistungen direkt mit dem Patienten oder der Patientin.